Datenschutzerklärung siehe unter Impressum
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB:
Abschluss des Vertrages
Bei einer Anfrage ob die Ferienunterkunft für den angefragten Zeitraum frei ist,reservieren wir auf Wunsch die Ferienunterkunft für sie laut Ihren Angaben. Hierbei treten wir als Privatvermieter auf. Jegliche Haftungsansprüche sind an uns zu stellen. Der Anmeldende versichert über 18 Jahre und geschäftsfähig zu sein und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Leistungsart
Bei den angebotenen Leistungen handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen zwischen dem Anmeldenden und der jeweiligen Vertragspartei. Der Mietvertrag wird im Namen und für Rechnung des Leistungsträgers: Eigentümer, Vermieter oder Agentur - nachfolgend Eigntümer genannt - abgeschlossen. Der Mietvertrag wird im Namen und für Rechnung des Leistungsträgers: Eigentümer, Vermieter abgeschlossen. Der Mietvertrag gilt für den angemeldeten Zeitraum und die angemeldete Zahl von Personen. Name und Anschrift der Vertragspartei entnehmen Sie bitte der Webseite von Ferienhaus Knöpfle.
Zahlung
Mit unterschriebenen Mietvertrag und der Anzahlung wird der Mietvertrag verbindlich geschlossen. Die Rechnung ist zugleich die Buchungsbestätigung.
Bei Buchung ist eine Anzahlung fällig. Der restliche Mietpreis muss bis 4 Wochen vor Mietbeginn auf dem Konto vom Eigentümer eingehen. Mit Zahlung der Miete bzw. Anzahlung bestätigen Sie die allgemeinen Gschäftsbedingungen zu akzeptieren. Wird der gesamte Mietpries nicht wie vereinbart zu den fälligen Terminen laut Miervertrag geleistet, wird das Objekt nicht zur Verfügung gestellt und der Eigentümer hat das Recht, das Objekt ohne weitere Angaben von Gründen anderweitig zu vermieten. Für bereits gelsitete Anzahlungen gelten ebenfalls die Stornobedingungen.
Stornierung Ihrer Buchung und Aufwandsentschädigung:
Umbuchung jeweils € 25,00
bis 60 Tage vor Anreise Einbehalt der Anzahlung
59 bis 30 Tage vor Anreise 50 % des Mietpreises
29 bis 3 Tage vor Anreise 80 % des Mietpreises
Bei vorzeitiger Abreise bzw. verspäteter Anreise:
Keine Erstattung nicht in Ansrpuch genommener Übernachtungen.
Maßgeblich ist der Tag des schriftlichen Eingangs der Stornierung bei uns.
Eine privat Stornokostenversicherung ist zu empfehlen.
Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich , das Mietobjekt und sein Inventar mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Er ist verpflichtet, einen während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen. Der anmledende Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Ferienobjekt und/oder am Inventar des Ferienobjektes schuldhaft verursacht hat/haben. Sämtliche Schäden sind dem Eigentümer unverzüglich anzuzeigen. Bei der Ermittlung deer Belegung werden Kinder, auch Kleinkinder, als Person mitgezählt. Die in der Preistabelle angegebene maximale Personenzahl pro Ferienhaus darf nicht überschitten werden. Bei der Buchung nicht angegebene Personen können bei Ankunft vom Vermieter oder dessen Bevollmächtigten zurückgewiesen werden.
Haftung
Eltern haften während des gebuchten Aufenthaltes für ihre Kinder und sind für deren Aufsicht selbst verantwortlich.
Haftungsausschluss
Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser-, TV-, Internet- und/oder der Stromversorgung wird ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Heizung, usw. Der Eigentümer haftet nicht für Leistungsstörungen die er nicht zu vertreten hat, z.B. in Fällen "höherer Gewalt" wie Naturereignissen, Umweltkatastrophen, Krieg, Krisen, Streiks, Epidemien etc., wie auch bei unvorhersehbaren Schäden am Objekt wie Feuer, Wasser, die eine Vermietbarkeit unmöglich machen.
Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl und bei eingebrachten Sachen des Gastes.
Dies gilt vor allem auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung/haus verwahrt und/oder hinterlässt.
Es obliegt dem Gast in seinem eigenen Interesse hierfür evnentuelle Versicherungen abzuschließen.
Ebenso haftet der Eigentümer nicht für einen Schaden der grob fahrlässig bzw. vorsätzlich herbeigeführt wurde.,bzw. für einen Schaden der allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich zu machen ist.
Der Vermieter hat das Recht ein gleichwertiges Objekt anzubieten. Ein weiterer Anspruch auf Entschädigung besteht nicht. Über die Standardausstattung hinausgehende Ausstattung des Ferienhauses, wie Geschirrspülmaschine, Dunstabzugshaube, Fön oder Grill sind freiwillige Leistungen des Eigentümers und können bei Funktionsausfall oder Fehlen nicht mietmindernd geltend gemacht werden. Internet/WLAN Zugang wird kostenlos angeboten, es besthet kein garantierter Anspruch auf ständige Verfügbarkeit (zweitweiliger Ausfall oder verminderte Leistung möglich).
Der Vertrag kann freistlos vom Vermieter gekündigt werden, wenn der Reisende bzw. seine Mitbewohner sich vertragswidrig verhalten. Der Mietpreis verfällt in diesem Fall.
Beanstandungen
Die Ferienunterkunft wird vor Anreise, von einer Person des Vertrauens (Reinigungskraft bzw. Hausmeister), die vom Eigentümer beauftragt wurde, besichtigt / kontrolliert. Sollte dennoch ein Grund zur Beschwerde vorliegen, so ist der Kunde nach gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, den Eigentümer unverzüglich zu informieren (per Fax, E-Mail, Brief oder Telefon) um Möglichkeit der Abhilfe zu geben.
Der Eigentümer ist Ansprechpartner für jede Reklamation. Die entsprechenden Kontaktdaten finden sie in der Buchungsbestätigung bzw. Reiseunterlagen welche der Gast vor Anreise vom Vermieter erhält.
Aktualität Preise
Wir garantieren nicht dafür, dass die Preise auf der Webseite mit den aktuell geltenden Preisen übereinstimmen, sollten Preisunterschiede zwischen den realen Preisen und denen auf der Webseite existieren, werden sie darüber informiert.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undruchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtsachftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undruchführbaren Bestimmung verfogt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.